ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der 3D Küchen AG und ihren Kunden, die durch Werkverträge oder Einzelverträge beschrieben werden. Sie bilden einen integrierten Bestandteil dieser geschlossenen Verträge und gelten mit Abschluss des Vertrages als anerkannt. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der 3D Küchen AG und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Webseite der 3D Küchen AG ist eine Plattform für die Präsentation des Unternehmens und seiner Dienstleistungen. Die auf der Webseite publizierten Informationen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen. Die 3D Küchen AG übernimmt für die Informationen auf ihrer Webseite keinerlei Gewährleistung hinsichtlich deren Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit.
2. OFFERTEN / ANGEBOTE / VERTRÄGE
Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte. Eine Offerte der 3D Küchen AG ist während 60 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Konstruktion- und Materialänderungen im Sinne einer fortschrittlichen Weiterentwicklung der Produkte und der Produktionstechnik bleiben vorbehalten. Die Offertpreise basieren auf entsprechenden Stückzahlen. Kleinere oder grössere Stückzahlen ergeben entsprechende Mehr- oder Minderpreise. Etappenweise Lieferungen ergeben Mehrpreise, sofern sie in den Offerten nicht ausdrücklich bereits erfasst und ausgewiesen sind. Die Verträge und sämtliche Vertragsänderungen werden schriftlich abgeschlossen. (Für Kundendienste oder Reparaturen genügt jedoch auch der mündliche Auftrag.) Dem Auftraggeber wird eine schriftliche Auftragsbestätigung zugestellt. Vom Kunden visierte Auftragsbestätigungen (neuste Datierung) gelten als verbindlich. Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten allfälligen Mehrkosten. Herstellerbedingte Modellwechsel bleiben auch bei Verträgen vorbehalten. Ohne gravierende optische oder technische Änderungen, wird automatisch das entsprechende, technisch mindestens gleichwertige Nachfolgemodell (ohne Mehr-/Minderpreis) geliefert und eingebaut. Modellän- derungen bei Geräten bleiben vorbehalten und geben keinen Anlass zu Reklamationen. Auf den Plänen wiedergegebene Farben und Details können sich teilweise vom Originalfarbton, bzw. Originaldesign unterscheiden. Abgegebene Muster sollen ein Bild der Ausführung vermitteln. Sie sind nur als Typenmuster zu betrachten. Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer. Allfällige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen auch dann zulasten des Auftraggebers, wenn eine bereits unterschriebene Auftragsbestä- tigung vorhanden ist. Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt: 1/3 (ein Drittel) bei Auftragserteilung (Gut zur Ausführung), bis 90% bei Lieferung und 10% nach Abnahme. Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig in 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich. Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.
3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes der 3D Küchen AG bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offertund Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben oder umgehend zu vernichten. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge der 3D Küchen AG dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden.
4. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt bei Baumontage franko Baustelle inkl. abladen und verteilen. Ohne Montage erfolgt die Lieferung franko Domizil ohne abladen und verteilen. Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufers. Die vereinbarten Lieferfristen sind verbindlich sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Angaben bzw. die Ausführungspläne oder Auftragsbestätigungen unterzeichnet retourniert hat. Terminverzögerungen bei Lieferfristen und Fertigstellungstermine infolge verspätetem Eintreffen der Zulieferanten von Lieferanten oder unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, politische Wirren, Streiks bei Lieferanten bleiben vorbehalten. Abmachungen betreffend Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Die genauen Liefertermine werden zwischen der Disposition der 3D Küchen AG und dem Auftraggeber vor Montage telefonisch rückbestätigt, bzw. abgesprochen.
5. MONTAGE
Die Einbauküche der 3D Küchen AG ist ein Qualitätsprodukt modernster Technologie und Materialbeschaffenheit und wird mit grösster Sorgfalt von spezialisierten Monteuren eingebaut. Die Einbauküche weist folgende produktbedingte Eigenschaften auf welche nicht in jedem Fall offensichtlich sind:
• Die Oberschrankmöbel können je nach Produkt rückwandseitig einen Wandabstand zur permanenten Luftzirkulation aufweisen. Je nach Materialisierung der Rückwandverkleidung kann dieser Lüftungsschlitz bis 16 mm betragen.
• Trennfugen von Steinabdeckungen werden nach Einbaumöglichkeiten und Format der Unmassplatten werkseitig bestimmt.
• Der durch unsere Arbeiten anfallende Abfall wird durch uns entsorgt.
• Die Schallschutzanforderungen (schalldämmende Montage) und daraus abgeleitete Massnahmen bei der Küchenmontage werden vom Kunden beantragt und mit den Planungsfachleuten der 3D Küchen AG abgestimmt. Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 „Schallschutz im Hoch-bau“ bedeutet nicht zwingend eine schalldämmende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden. Die Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen werden im Angebot der 3D Küchen AG definiert. Die Ausführung der schalldämmenden Montage erfolgt nach den Richtlinien des Küchen-Verbandes oder mit schallschutztechnisch mindestens gleichwertigen Lösungen.
6. ABNAHME
Beinhaltet die Leistung der 3D Küchen AG auch die Montage, erfolgt auf Wunsch des Kunden eine gemeinsame Bauabnahme. Ohne diese und ohne Bescheid, gilt das Werk nach sieben Arbeitstagen nach dem Einbau als abgenommen. Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware bzw. – soweit eine Montage erforderlich ist – mit Beendigung der Montage auf den Kunden über.
7. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Die notwendigen Unterlagen zur Ausführung auf den vereinbarten Termin sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verspätete Angaben zur Ausführung ergeben entsprechende Terminverschiebungen. Eine ungehinderte Zufahrt zur Baustelle und die Sicherstellung einer ungehinderten Montage muss durch den Auftraggeber gewährleistet werden. Andernfalls hat der Auftraggeber die zusätzlichen Mehrkosten zu tragen Der Auftraggeber stellt Unternehmen, die am Ausbau von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oder über 15 m Höhe beschäftigt sind, geeignete vertikale Transportmöglichkeiten für Leute und Material kostenlos zur Verfügung. Müssen diese Einrichtungen durch die 3D Küchen AG gestellt werden, ist dies gesondert zu vergüten. Geschosse oder Höhen berechnen sich ob Bauzugang (SlA 118, Art. 135, Abs. 4). Sinngemäss gilt dies auch für Terrassenhäuser. Bauseitige Arbeiten sind genau nach Angaben und Zeichnungen der 3D Küchen AG so rechtzeitig auszuführen, dass die Montage ohne Verzug erfolgen kann. Bei Beginn der Montagearbeiten müssen bauseitig folgende Bedingungen für eine einwandfreie Montage erfüllt sein:
• Trockene Wände.
• Fenster angeschlagen.
• Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, begehbar, freigeräumt und trocken.
• Installationen für elektrische Geräte, Gas und Wasser vorbereitet; Kabel eingezogen; Steckdosen für Dampfabzug; Kühlschrank, Geschirrspüler und Licht montiert.
• Mauerdurchbruch für Abluftrohr in entsprechender Grösse vorhanden.
• Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen.
• Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb.
• Allfällige Nach- oder Mehrarbeiten, Wartelöhne, zusätzliche Spesen, etc., die aus Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind separat zu vergüten.
• Der 3D Küchen AG werden die Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten der Bauherrschaft.
• Bei Terminverschiebungen infolge Bauverzögerungen behalten wir uns vor, die Fertigstellung des (Gesamt)Auftrages dem neuen Termin anzupassen. Werden Terminverschiebungen nicht rechtzeitig bekanntgegeben und wird die Ware demzufolge auf den ursprünglichen Termin gefertigt, so behält sich 3D Küchen AG vor, allfällige zusätzliche Lager- oder Liefergebühren zu berechnen.
• Bei Lagerhaltung der Küchenmöbel, bedingt durch bauseitige Verzögerung, wird die vereinbarte Akontozahlung bis auf die letzten 10 % fällig.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr. Natursteinabdeckungen weisen nicht immer ein gleichmässiges Aussehen auf. Diese können naturbedingt kleine Adern, Farbdifferenzen, Poren, Haarrisse oder Einschlüsse aufweisen. Diese sind absolut normal und bedeuten keine Wertverminderung. Die Auftraggeber erhalten jedoch die Möglichkeit, ihre Steinabdeckung vor der Massproduktion an Blockplatten im Natursteinwerk des Lieferanten der 3D Küchen AG zu bemustern. Ist nichts speziell erwähnt, so wird standardmässig bei Abdeckungen kein Tropfteil eingeschliffen. Matte, geflammte und gebürstete Granitoberflächen sind im Gegensatz zu polierten Oberflächen anfälliger auf Fleckenbildung. Kunststein ist ein Kompositgestein mit ca. 93% Quarz. Dem Quarz wird ein Gemisch von Harz – und Farbstoffen zugesetzt. Die Farben / Pigmentan- teile können somit geringfügig von den Mustern abweichen. Steinfugen als auch elastische Kittfugen sind von der Garantieleistung ausgeschlossen (gemäss SIA). Die 3D Küchen AG lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektroinstallationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN Vorgaben, des Brandschutzes und der örtlichen Vorschriften.
10. GARANTIE
Auf Küchenmöbel gewähren wir 5 Jahre Garantie für nachweisbare Werkstoffmängel und fehlerhafte oder unsachgemässe Verarbeitung. Bei Elektrogeräten gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller, in der Regel 2 Jahre. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung bzw. bei Bauabnahme zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Bauabnahme an die 3D Küchen AG gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Garantiezeit an die 3D Küchen AG gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Garantiezeit wird jede Haftung abgelehnt. Werden vor der Wohnungübergabe fehlende Teile oder Mängel an der Küche festgestellt, sind diese umgehend dem zuständigen Bauleiter oder direkt bei 3D Küchen AG zu melden. Auch für allfällige später auftretende Mängel- oder Garantieerledigungen soll der Kunde direkt unseren Kundendienst unter 081 771 49 11 kontaktieren. Bei Störungen oder Defekten bei Elektrogeräten (inkl. Waschmaschine und Tumbler) kann er sich auch direkt an die Servicestelle des Geräteherstellers wenden. Die Telefonnummer der entsprechenden Servicestellen befindet sich auf dem Serviceschild am jeweiligen Gerät oder in den Geräteunterlagen, welche durch die 3D Küchen AG in einer Sammelbox beim Kücheneinbau hinterlegt wurden. Dabei ist die Produkteund Seriennummer des jeweiligen Gerätes zu nennen, welche ebenfalls auf dem Serviceschild vermerkt sind. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge Feuchtigkeit, übermässigen Heizen, Fahrlässigkeit sowie unsachgemässer Behandlung oder Abänderung der Möbel und Apparate. Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht der 3D Küchen AG insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kann höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen.
11. HANDHABUNG
Bei Abluftsystemen in dichten Bauweisen muss während dem Abluftbetrieb genügend Zuluft gewährleistet sein. Dies kann durch ein gekipptes Fenster oder durch eine bauseitige Einrichtung erfolgen. Für allfällige Querströmungen, die durch die baulichen Gegebenheiten entstehen können und das Umluftsystem beeinträchtigen, lehnen wir jegliche Haftung ab. Es ist empfehlenswert, gerade bei Dampfabzugshauben mit Umluft, die Fettfilter wöchentlich in der Geschirrspülmaschine zu reinigen, um so möglichen Verfärbungen an der Decke/Wand entgegen zu wirken. Sämtliche technische Bedienungsanleitungen, Pflegehinweise, Merkblätter, etc. werden dem Kunden anlässlich der Bauabnahme abgegeben oder werden zusammen in einer Sammelbox in einem Küchenschrank hinterlegt.
12. HAFTUNG
Für Schäden, welche auf ein Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, übernimmt die 3D Küchen AG bei Vorliegen eines Verschuldens eine Haftung bis maximal zur Höhe des vereinbarten Vertrages, bzw. der Wertes der einzelnen Küche. Die 3D Küchen AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung. Sie ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung (höhere Gewalt), bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Kunde hat in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.
13. STORNO
Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis der 3D Küchen AG voraus. Auf den Gutschriften für diese Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 10%. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen.
14. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der 3D Küchen AG.
15. RÜCKTRITT
Veränderungen in den Verhältnissen des Auftraggeber wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Ein leitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen die 3D Küchen AG zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben der 3D Küchen AG werden sofort zur Zahlung fällig.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird auf der Homepage der 3D Küchen AG (www.3dkuechen.ch) veröffentlicht. Sie treten mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beide Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichen Gelegenheit zu einer schriftliche Stellungnahme zu geben. Zur Anwendung kommt ausschliesslich schweizerische Recht. Erfüllungsort und der Gerichtstand ist 9470 Buchs SG.
3D Küchen AG, St. Gallerstrasse 10, 9470
Buchs Stand: 01.01.2020